Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security) erweitert den Kreis der Unternehmen, die strenge Cybersicherheitsanforderungen erfüllen müssen, massiv. In Deutschland betrifft sie geschätzt 30.000 Unternehmen.
Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist die Nachfolgerin der NIS-Richtlinie von 2016. Sie wurde am 16. Januar 2023 wirksam und muss von den Mitgliedstaaten bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden (in Deutschland: NIS2UmsuCG).
NIS2 unterscheidet zwei Kategorien:
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Diese Einschätzung ist eine vereinfachte Erstprüfung. Die endgültige Betroffenheit hängt von der nationalen Umsetzung (in DE: NIS2UmsuCG) und weiteren Faktoren ab.
Inspiriert von Europäische Union — NIS2-Richtlinie